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BAZL Meldepflicht Bewilligungspflicht

BAZL Meldepflicht von Hängebrücken in der Schweiz

In der Schweiz gelten Hängebrücken als potenzielle Luftfahrthindernisse und unterliegen daher spezifischen Melde- und Bewilligungspflichten durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Gemäss den Richtlinien des BAZL müssen Eigentümer solcher Anlagen diese registrieren oder bewilligen lassen, insbesondere wenn sie bestimmte Höhen überschreiten.

x ist nix

Hallo und herzlich willkommen, bei nix X

Schön, dass du auf unseren Twitter-Link geklickt hast! Aber wie du wahrscheinlich schon gemerkt hast: Twitter gibt es so nicht mehr. Neu heisst es ja „X“ und hat einen „neuen“ Besitzer – aber ganz ehrlich, bei uns gilt: Wer X wählt, bekommt dafür auch NiX! Also nix X. Sorry dafür, aber keine Sorge: Wir sind natürlich weiterhin für dich da,...

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