BAZL Meldepflicht von Hängebrücken in der Schweiz
In der Schweiz gelten Hängebrücken als potenzielle Luftfahrthindernisse und unterliegen daher spezifischen Melde- und Bewilligungspflichten durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Gemäss den Richtlinien des BAZL müssen Eigentümer solcher Anlagen diese registrieren oder bewilligen lassen, insbesondere wenn sie bestimmte Höhen überschreiten.